Kurzgutachten

 

Ein Kurzgutachten ist etwas detaillierter aufgestellt wie ein Kostenvoranschlag.

Es umfasst folgende Punkte:

  • Nennung der Ersatzteilepreise und die Stundenverrechnungssätze

  • Fotodokumentation des Fahrzeuges

  • Risikobenennung bei Ausweitungen

  • Fahrzeugzustand und Verkehrssicherheit

  • Ausstattung (Serie/Sonder/Zusatz) des Fahrzeuges

  • Technische und optische Zustand des Fahrzeuges

  • Vorschadenaufnahme

 

Wir erstellen bei Bedarf ein Kurzgutachten, was in Inhalt und Aufbau nicht so ausführlich ist wie ein Vollgutachten, aber widerum aussagekräftiger ist wie ein Kostenvoranschlag. Das Kurzgutachten ist aus der Hinsicht vorteilhaft, falls versteckte oder Folge-schäden  auftauchen, diese schnell in ein Vollgutachten umzuwandeln.
Bei Bagatellschäden die etwa bei 1000€ liegen, geht man meist von einem Kostenvoranschlag aus, die die gegnerische Versicherung auch ohne Wenn und Aber akzeptiert und bezahlt. Je nach Schaden und Zustand erstellen wir einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.
Die Abrechnung erfolgt in beiden Fällen auf Basis des Kostenvoranschlages, so daß Ihnen keine Kosten anfallen (Versicherung tritt bei Haftpflichtschaden ein).

Wir informieren Sie bei Beginn der Daten-/Fahrzeugaufnahme was Sie benötigen und erstellen Ihnen das passende Dokument.

Wir sorgen dafür, daß ein reibungsloser Ablauf mit der gegnerischen Versicherung stattfindet.